Datum
Kalender 2012Kalender 2012 PDF

Kalender 2012 mit den besten Bildern aller Trailrunning-Veranstaltungen 2011 (21,00 € Inlands- / 22,50 € Auslandsversand, inkl. MwSt). Bestellungen über PLAN B.

Die Anmeldung für 2012 ist gestartet!

Video-DVD und Foto-CD Video-DVD und Foto-CD

Holt Euch die SALOMON 4 TRAILS 2011 nach Hause! Die Video-DVD und Foto-CD von 2011 ist ab sofort erhältlich. Weitere Details über info@4-trails.com.

Die Etappenorte

Trail Trips Reisen
Facebook
XKross 3 Running XKross 3 Running PDF

in der Limited PLAN B Special Edition zum Aktionspreis von 99,00 Euro! Passendes Sziols-Etui für 15,00 Euro. (alle Preise zzgl. Versand, inkl. MwSt).
Bestellungen über PLAN B.

REGLEMENT

Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den SALOMON 4 TRAILS gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat.
Er bestätigt dies durch seine Unterschrift unter dem Reglement, bzw. durch ausdrückliches anklicken des entprechenden Kästchens bei der ONLINE-Anmeldung.

1. Veranstaltungscharakter/ Teilnahmebedingugen

Der SALOMON 4 TRAILS ist ein extremer Etappenlauf von Garmisch-Partenkirchen nach Samnaun. Die verschiedenen Streckenabschnitte der einzelnen Tagesetappen beinhalten teilweise hochalpine Passagen, die von jedem Teilnehmer spezielle Vorerfahrungen und -kenntnisse erfordern.
Im Einzelnen bedeutet dies:

Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Unterschrift unter dem Reglement und unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.

2. Strecke

Beim SALOMON 4 TRAILS werden 4 Etappen von unterschiedlicher Länge und Schwierigkeit gelaufen. Je nach Wetter und Verhältnissen behält sich der Veranstalter vor, die Strecke entsprechend zu ändern und auf Alternativrouten auszuweichen. Durch diese Maßnahmen können sich die angegebenen Horizontaldistanzen, Höhenunterschiede uns Schwierigkeiten der Strecke ändern.

3. Wertungskategorien

Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben:

Die Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie beträgt 20 Anmeldungen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl in einer Kategorie nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer automatisch eine Kategorie tiefer gewertet (also z.B. Senior Master bei Master).

4. Bekleidung/Ausrüstung

Die Mitnahme folgender Ausrüstung während des kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben

Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Kontrollstellen überprüft.
Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/ Bekleidung wird mit Disqualifikation geahndet.
Eine Ausnahme von dieser Regelung kann der verantwortliche Rennleiter und Streckenchef im täglichen Briefing für eine Etappe ankündigen.

5. Startnummer, Teilnehmerausweis, Leadertrikots und Finisher-Shirt

Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer (die beiden Teilnehmer eines Teams haben die gleichen Startnummern) während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper tragen. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel von beiden Team-Mitgliedern mittels Scanner eingelesen. Jeder Teilnehmer muss zusätzlich seinen Teilnehmerausweis während des Wettkampfs bei sich haben. Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen ihre Leadertrikots tragen.
Die Startnummer darf niemals abgenommen werden, es sei denn, der Teilnehmer wird wegen eines Regelverstoßes disqualifiziert. Bei Ausscheiden aus dem Rennen wird der Transponder-Chip von der Startnummer entfernt.

6. Zeitnahme

Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers auf allen Etappen. Sollte der Chip bei einer Etappe verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung an den Kontrollstellen und am Race-Office. Dort wird dann ein neuer Transponder-Chip ausgegeben.
Der Chip wird mit einem Pfand von EUR 50,- belegt. Bei Verlust des Chips durch den Teilnehmer wird der Betrag einbehalten. Das Pfand wird am Ende des Wettkampfs geben Rückgabe des Chips wieder ausgehändigt.

7. Briefings/Start

Am Startort erfolgt das ausführliche Briefing zum gesamten Rennen sowie das Streckenbriefing für die 1. Etappe am Vorabend des Rennens im Rahmen der Pasta-Party durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef. An jedem nachfolgenden Etappenort erfolgt für die Teilnehmer im Rahmen der Pasta-Party ein detailliertes Streckenbriefing für die folgende Etappe. Die Teilnahme an den Briefings ist für jeden Teilnehmer verpflichtend. Sollte ein Teilnehmer nicht anwesend sein, muss es sich über den Inhalt des Briefings bei einem anderen Teilnehmer informieren. In den Briefings werden die Teilnehmer durch den zuständigen Rennleiter und Streckenchef auf die Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht.
Die Startaufstellung beginnt jeweils 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit.
Am Startort erfolgt die Startaufstellung einmalig nach Startnummern, ab dem zweiten Etappenort stellen sich die Teams nach ihrer Platzierung in der Gesamtwertung in verschiedenen Startsektoren auf.

8. Neutralisierter Start

Ein neutralisierter Start wird durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges (Motorrad oder Auto) nicht erlaubt.

9. Markierung der Strecke

Die Route des SALOMON 4 TRAILS wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbändern, Fähnchen usw. markiert. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im alpinen Gelände überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, bei starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer das Trailbook mit Kartenausschnitt, Detailplan und Höhenprofil der jeweiligen Strecke mitführen muss.

10. Kontroll- und Verpflegungsstellen

Auf jeder Etappe befinden sich zwischen ein und vier, den Teilnehmern vorher nicht bekannten Kontrollstellen, an denen jeder Teilnehmer einchecken muss. Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später trotzdem im Ziel einlaufen (z.B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), erhalten pro nicht eingecheckte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von mind. 60 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.
An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer u.a. Sportgetränke, Energieriegel, –Gels und Obst. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann der Karte oder dem Trailbook entnommen werden. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zusätzlich immer ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich führt. An einigen Verpflegungsstellen gibt es in Abhängigkeit von der Witterung auch warme Speisen.

11. Zeitlimits

Es gibt strikte Zeitlimits (z.B. 15.00 Uhr an Kontrollstelle 3), zu denen die Teilnehmer die jeweiligen Kontrollstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im Trailbook mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden.
Werden die Zeitlimits nicht eingehalten (z.B. ab 15.01 Uhr an Kontrollstelle 3), werden die betreffenden Teilnehmer vom Rennleiter und Streckenchef, von den Kontrollstellenmitarbeitern oder den Schlussläufern im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen und damit aus der Tageswertung genommen. Sie können am nächsten Tag wieder an den Start gehen, gelten aber nicht mehr als Finisher.

12. Ziel

An jedem Etappenziel müssen die Teilnehmer mit ihrer Startnummer einchecken. Hier erfolgt die offizielle Wertung der Etappe. Auch im Ziel gibt es jeweils ein striktes Zeitlimit (z.B. 17.00 Uhr), zu dem die Teilnehmer das Ziel spätestens erreichen müssen. Diese Zeitlimits im Ziel werden im Trailbook mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Wird das Zeitlimit im Ziel nicht eingehalten (z.B. ab 17.01 Uhr), werden die betreffenden Teilnehmer aus der Tageswertung genommen.
Teilnehmer, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer auf der Strecke aus dem Rennen genommen wurden oder das Zeitlimit im Ziel nicht erreichen, fallen aus der offiziellen Wertung. Sie können am nächsten Tag wieder starten, werden jedoch nicht mehr als Finisher gewertet.

13. Ausscheiden aus dem Rennen

Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter unter der Rufnummer +49/151/55010146 abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht unter der angegebenen Telefonnummer abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Bergrettungskräften und Hubschrauber) auf Kosten des Teilnehmers einleiten. Wer den SALOMON 4 TRAILS frühzeitig beendet, muss sich außerdem im Race Office im Ziel abmelden und den Transponder-Chip abgeben.

14. Zeitstrafen und Disqualifikation

Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:

Diese Aufstellung ist nicht abschließend!
Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.

15. Medizinische Notfallversorgung (Rescue-Team)

Start-/Zielbereich
Im Zielbereich baut das rescue-team seine mobile medizinische Notfallversorgung auf. Die Versorgung im Zielbereich wird bis Eintreffen des letzten Läufers durch die Einsatzkräfte sichergestellt. Dienstbeginn im Startbereich ist jeweils ca. 1 Stunde vor Rennbeginn.

Während des SALOMON 4 TRAILS
Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die einerseits von örtlichen Bergrettungskräften als auch von unserem eigenen rescue-team gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen schnellstmöglich ärztliche Hilfe

Notrufnummer für alle Teilnehmer
Die Notrufnummer steht auf allen Teilnehmerausweisen und auf den Streckenplänen, welche die Teilnehmer vom Veranstalter erhalten. Zusätzlich steht die Hotline-Telefonnummer des Veranstalters auf den Ausweisen.

Die medizinische Info-Hotline lautet: +49 178 7819222

Was tun im Notfall?

Einsatzablauf
Geleitet werden alle Einsätze durch den Einsatzleiter des rescue-teams. Dieser entscheidet über das Einsetzen der einzelnen Rettungsteams. Im Notfall informiert der Einsatzleiter auch sofort die zuständige Rettungsleitstelle. Die Rettungsleitstelle entsendet dann im Bedarfsfall weitere Einsatzkräfte des öffentlichen Rettungsdienstes. Bei unklaren Meldungen oder auch Bagatellverletzungen oder Erkrankungen des Teilnehmers behält sich der Einsatzleiter einen alleinigen Einsatz, ohne Information der Rettungsleitstelle jederzeit vor. Geht der Notruf direkt bei einem der Rettungsteams ein, informiert das jeweilige Team den Einsatzleiter.

Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, anderen in Not geratenen Läufern Erste Hilfe zu leisten und das rescue-team zu verständigen!

16. Doping

Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Im Besonderen verboten sind intravenöse Infusionen ohne medizinische Ausnahmegenehmigung (eine Ausnahme stellt z.B. die Verabreichung einer Infusion bei bestehendem therapieresistentem Erbrechen dar). Bei einer belastungsinduzierten Dehydration ist die Gabe von Infusionen durch den Rennarzt oder eigenes medizinisches Personal verboten. Über gerechtfertigte medizinische Anwendungen entscheidet der Rennarzt nach dem Regelwerk der NADA.

17. Hilfe von Außen

Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe durch das SALOMON 4 TRAILS rescue-team.
Nimmt ein Teilnehmer Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.

18. Umwelt- und Naturschutz

Da der SALOMON 4 TRAILS weitestgehend durch das Natur- und Landschaftsschutzgebiet Wettersteingebirge führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.

19. Die SALOMON 4 TRAILS Regeln

20. Protest und Jury

Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Rennbüro einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen, die durch Strafen geahndet werden können, dar.

21. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER

Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB. “

22. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der PLAN B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die in Punkt 1 genannten speziellen Vorerfahrungen und –kenntnisse zu verfügen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.

Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.

Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.

Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung einverstanden. Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.

Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.

Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau sowie seine technischen Fertigkeiten den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes entspricht.

23. VERJÄHRUNG/ GERICHTSSTAND

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PLAN B event company GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Etwaige Änderungen behält sich die Rennleitung immer vor!